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Mord
Mord

Mörder ist, wer einen anderen Menschen tötet und dabei besonders verwerflich handelt.

Liegt bei der Tötung eines Menschen keine besondere Verwerflichkeit nach Tatmotiv, Tatausführung oder Tatzweck vor, ist die Tat lediglich als Totschlag zu ahnden. Mörder ist, wer:

aus Mordlust,
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier oder
sonst aus niedrigen Beweggründen
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen
oder zu verdecken
einen Menschen tötet.


Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Ein minder schwerer Fall ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen.


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Tötung eines Menschen

Norm:

§ 211 StGB


 
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