|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Nutzungsausfallentschädigung |
Nutzungsausfallentschädigung
Eine Nutzungsausfallentschädigung ist der Ausgleich für die durch Beschädigung oder anderweitigen Entzug nicht mögliche Nutzung von Gebrauchsgegenständen.
Der Hauptanwendungsfall in der Praxis ist der Nutzungsausfall eines Pkws nach einem Unfall.
Die Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers ist in erster Linie ein Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs. Der Anspruch besteht daher bei Beschädigung oder Totalschaden des Wagens, aber auch bei einer verspäteten Rückgabe nach Miete oder Leihe des Pkws. Erforderlich ist weiter ein Nutzungswille und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit des Berechtigten.
Den Geschädigten selbst trifft jedoch die sogenannte Schadensminderungspflicht, d.h. er muss den Schaden so gering wie möglich halten.
Der Ersatzanspruch entfällt, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist oder wenn der Geschädigte auf die Durchführung der Reparatur verzichtet.
Die Dauer des Anspruchs richtet sich grundsätzlich nach der für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendigen Zeit (bei Ersatz eines gebrauchten Pkws etwa zwei bis drei Wochen).
Die Nutzungsausfallentschädigungswerte können nicht auf gewerblich genutzte Fahrzeuge übertragen werden, vielmehr ist der entgangene Gewinn konkret darzulegen. Andere Gegenstände (Fahrrad, Motorrad, Reitpferd) begründen bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls einen Nutzungsausfallersatzanspruch.
Praxistipp:
Die Nutzungsausfallbeträge richten sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch und werden jährlich in einer Ausgabe der Fachzeitschrift Neue Juristische Woche (NJW) veröffentlicht. Die Tabelle ist auch bei EurotaxSchwacke GmbH erhältlich.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abrechnung auf Neuwagenbasis
Verkehrsunfall/ Personenschaden
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3 |
|
|