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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Oberlandesgericht |
Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist vor allem Rechtsmittelinstanz, d.h. 2. oder 3. Instanz für Prozesse, die bei einem Amts- oder Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk begonnen haben.
Im Wesentlichen ist das Oberlandesgericht in Zivilrechtsstreitigkeiten zuständig:
Vor allem als 2. Instanz für die Berufungen gegen Urteile der Landgerichte und für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.
Einen wichtigen Bereich bei den Zivilsachen stellen die Familienangelegenheiten (Scheidungs-, Kindschafts- und Unterhaltssachen) dar, bei denen die Oberlandesgerichte unmittelbar als 2. Instanz für die Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig sind.
Im Wesentlichen ist das Oberlandesgericht in Strafrechtssachen zuständig:
Vor allem als 3. Instanz für die Revisionen gegen die Berufungsurteile der Landgerichte und für die Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.
Ein wichtiger Bereich in Strafsachen ist die Haftprüfung, die von dem Oberlandesgericht spätestens sechs Monate nach jeder Verhaftung eines Untersuchungshäftling von Amts wegen vorgenommen werden muss, und bei der geprüft wird, ob die Untersuchungshaft weiterhin gerechtfertigt ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Judikative |
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