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Oberste Bundesbehörde
Oberste Bundesbehörde

Die Behörden sind gegliedert in Bundes- und Landesbehörden. Da auch die Bundesgesetze fast immer durch die Landesbehörden ausgeführt werden, hat der Bund nur wenige Behörden.

Oberste Bundesbehörden sind:

der Bundespräsident,
das Bundeskanzleramt,
die Bundesministerien und
der Bundesrechnungshof.
Nicht zu verwechseln sind die obersten Bundesbehörden mit den im Rang unter ihnen stehenden Bundesoberbehörden. Sie stellen selbstständige zentralisierte Behörden dar, die für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind und dem zuständigen Bundesministerium unterstellt sind, wie das Bundesverwaltungsamt, das Bundeskriminalamt, usw.


siehe hierzu auch:

Norm:

Art. 87 GG


 
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