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Operate-Leasing
Operate-Leasing

Unterfall des Leasingvertrages, der durch eine kurzfristige Nutzungsüberlassung gekennzeichnet ist.

Es wird auch als Operatingleasing bezeichnet.

Das Operate-Leasing kommt einem normalen Mietvertrag sehr nahe, schließt meist weitere mietuntypische Dienstleistungen (Wartung, Reparatur) ein.

Wesentliche Merkmale:

Der Vertrag ist von beiden Vertragspartnern jederzeit kündbar.
Das volle Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber. Daher kommen für das Operate-Leasing nur Wirtschaftsgüter in Frage, die leicht erneut vermietet beziehungsweise vielseitig verwendet werden können.
Der Leasinggeber übernimmt die Wartung und Reparatur der Leasinggegenstände.
Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung erfolgt beim Leasinggeber.
Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert (offene Restwerte).

Praxistipp:
Steuerlich schreibt der Leasinggeber schreibt die Leasingobjekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; der Leasingnehmer kann die gezahlten Raten als Aufwand verrechnen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Finanzierungsleasing
Leasing
Miete


 
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