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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Parken von Fahrzeugen |
Parken von Fahrzeugen
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, parkt.
Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn er sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, verläßt er sein Fahrzeug. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt ebenfalls noch kein Verlassen vor. Es ist jedoch immer die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten. Parkverstöße führen zu einer Ordnungswidrigkeit.
Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung (z.B. durch ein Verkehrszeichen) veranlasst ist.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 12 StVO
§ 13 StVO
§ 49 StVO |
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