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Patent
Patent

Staatlich erteiltes Schutzrecht für technische Erfindungen.

Eine Erfindung kann nur zum Patent angemeldet werden, wenn sie neu ist, d..h. sie darf am Tag der Anmeldung weder zum Stand der Technik gehören noch benutzt oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Aber nicht alles Neue kann auch zum Patent angemeldet werden, es muss sich vielmehr um eine erfinderische Tätigkeit handeln, die sich auch gewerblich umsetzen läßt.

Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, sind nicht patentierfähig, ebenso wenig wie Verfahren zur Züchtung von Tieren oder Pflanzen. Für Pflanzensorten gibt es eine Sonderform des gewerblichen Rechtsschutzes, den Sortenschutz. Auch Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung von Mensch oder Tier sind nicht patentierbar.

Die Patentanmeldung ist entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA), bei den Dienststellen in Jena, beim Technischen Informationszentrum in Berlin oder falls man Patentschutz im Ausland erlangen möchte, beim dortigen nationalen Patentamt einzureichen. Die Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt ist für inländische Anmelder beim DPMA nicht vorgeschrieben.

Ein Patent gibt dem Inhaber zum einen ein Benutzungsrecht und zum anderen ein Verbotsrecht gegen Dritte, die unberechtigt die Erfindung

herstellen,
verkaufen oder
gebrauchen.
Ein Patent kann maximal 20 Jahre ab Anmeldung Schutzwirkung entfalten. Selbstverständlich kann der Patentinhaber die Schutzdauer auch verkürzen. Außerdem genießt der Patentinhaber den Schutz des Strafrechts, denn wer vorsätzlich ein Patent verletzt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, falls gewerbsmäßig, bis zu fünf Jahren, bestraft werden. Keine Patentverletzung liegt vor, wenn Dritte das Patent zu Versuchszwecken oder nur zum privaten Gebrauch benutzen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Lizenz
Marke
Warenzeichen

Ratgeber:

Patentrecht Teil 1
Patentrecht Teil 2
Urheberrecht Teil 1
Urheberrecht Teil 2


 
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