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Patiententestament
Patiententestament

Mit einem Patiententestament will der Patient vorsorglich die Einwilligung zu seiner ärztlichen Behandlung (künstliche lebensverlängernde Maßnahmen trotz Aussichtslosigkeit) für den Fall verweigern, dass er wegen seines Zustandes nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte.

Da das Patiententestament keine Verfügung von Todes wegen ist, unterliegt es auch nicht den strengen Formvorschriften. Es sollte jedoch unbedingt in schriftlicher Form vorliegen. Es kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.

Das Patiententestament dient vor allem als Entscheidungshilfe für den behandelnden Arzt bei der notwendigen Ermittlung des mutmaßlichen Willens eines nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betreuung
Betreuungsverfügung


 
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