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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Personalakte |
Personalakte
Personalakten sind Urkunden und Vorgänge, die die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Personalakten zu führen. Grundsätzlich steht es ihm aber frei, welche Unterlagen er in die Personalakten aufnimmt. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers im Zusammenhang stehen.
Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe und Einsicht der Personalakten. Der Arbeitnehmer kann jederzeit Einsicht in seine Personalakte nehmen. Er hat außerdem das Recht, der Akte Gegendarstellungen beizufügen. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Befugnis, Abschriften zu fertigen.
Praxistipp:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Berichtigung oder Entfernung unrichtiger oder unzulässiger Einträge.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Urkunde
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2 |
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