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Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Personenbezogene Daten/ Übermittlung
Personenbezogene Daten/ Übermittlung

Das Übermitteln wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert als:

die Bekanntgabe von Daten
durch die verantwortliche Stelle
an Dritte
durch Weitergabe, Einsichtnahme oder Abruf.
Die Weitergabe von Daten an Dritte umfasst jegliche Art der Auskunftserteilung (in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form oder per Telefax).

Ebenfalls erfasst ist die Datenweitergabe z.B. durch Übergabe oder Zusendung einer Diskette.

Unter den Begriff des Übermittelns fällt auch die Einsichtnahme oder der Abruf bereitgehaltener Informationen durch Dritte, was auch Online erfolgen kann.


Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

Dritte sind insbesondere:

alle Behörden, Stellen und Personen außerhalb der jeweiligen Behörde oder des einzelnen Unternehmens,
alle organisatorischen Teile innerhalb einer Behörde oder eines Unternehmens, deren Funktion in keinem direkten Zusammenhang mit der konkreten Datenverarbeitung steht.
Eine Datenübermittlung liegt nicht vor bei:

einem Datentransfer innerhalb der speichernden Stellen,
einer Mitteilung von Daten an den Betroffenen,
einem Datentransfer zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, sofern der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU hat.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Datenschutz
Personenbezogene Daten/ Speicherung

Norm:

§ 3 BDSG


 
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