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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Pfändung von Forderungen |
Pfändung von Forderungen
Liegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vor, pfändet der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts auf Antrag Forderungen, die dem Schuldner gegenüber Dritten zustehen (z.B. Lohn- und Unterhaltsansprüche).
Die Pfändung erfolgt durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und ist mit dessen Zustellung an den Dritten vollzogen.
Gegenstände der Pfändung können sein:
Geldforderungen,
Herausgabe- und Lieferansprüche,
andere Vermögenswerte.
Praxistipp:
Das Arbeitseinkommen unterliegt einem gewissen Pfändungsschutz, das heißt es sind bestimmte Teile des Arbeitseinkommens nicht pfändbar.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Pfändung beweglicher Sachen
Ratgeber:
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2
Norm:
§ 829 ZPO |
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