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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Privathaftpflichtversicherung |
Privathaftpflichtversicherung
Freiwillige Versicherung, die für Schäden haftet, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt.
Versichert sind Schäden, die eine versicherte Person verursacht:
im privaten Alltag
im Straßenverkehr
als Fußgänger oder Radfahrer
wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht
durch zahme Haustiere und das Reiten fremder Pferde
bei den meisten Sportarten
als Dienstherr im eigenen Haushalt
als Untervermieter
als Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien
als Bauherr von Um- und Ausbauten bis zu einer bestimmten Bausumme
Das, was nicht versichert ist, wird als "Ausschluss" bezeichnet.
Grundsätzlich sind Schäden ausgeschlossen:
die man selbst erleidet
die mitversicherte Personen erleiden
die nahe Personen erleiden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
die vorsätzlich herbeiführt wurden
die bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstanden sind
an vom Versicherten geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen Gegenständen
mit einem Kraftfahrzeug (hierfür gibt es die spezielle Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen)
die bei der Jagd verursacht wurden
die bei Pferde- oder Radrennen, beim Kampfsport, beim Wassersport entstanden sind
bei der Nutzung von Flugzeugen
mit Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
bei Tätigkeiten für einen Verein (auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten)
Schäden durch Strahlen
Schäden durch Übertragung einer Krankheit des Versicherten oder eines Tieres aus seinem Besitz
die aus Verlust oder Abhandenkommen von Sachen herrühren
die Strafen oder Bußgelder sind
Es besteht die Möglichkeit, folgende Personen mit dem Versicherungsnehmer unentgeltlich mitzuversichern:
den Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich), sofern er denselben Haushalt bewohnt und in der Police mit seinem Namen aufgenommen wird
den Ehepartner
unverheiratete und in der Ausbildung befindliche Kinder des Versicherungsnehmers
Spezielle Haftpflichtversicherungen sind notwendig für:
Tierhalter (Hunde, Pferde)
Inhaber von Öltankanlagen
Bauherren von größeren Bauvorhaben
Tätigkeiten in einem Verein (Vereins-Haftpflicht)
Eigentümer von Waffen
Die Versicherungsleistungen umfassen:
Bei Personenschäden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und unter Umständen Renten an das Opfer.
Bei Sachschäden die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sache. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt.
Bei Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personenschadens sind, Geldzahlungen in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens.
Praxistipp:
Zu beachten sind die so genannten Höchstgrenzen der Entschädigung. Je nach abgeschlossener Police haftet die Versicherung nur bis zur vereinbarten Höchstgrenze (Deckungssumme).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Grobe Fahrlässigkeit
Haftpflicht
Halter eines Kfz
Unterversicherung
Versicherungsvertrag |
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