|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Prozessfinanzierer |
Prozessfinanzierer
Die gewerbsmäßige Prozessfinanzierung stellt für potentielle Kläger die Möglichkeit der Fremdfinanzierung einer Klage dar. Dies war bis vor wenigen Jahren nur durch Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenhilfe möglich.
Der Prozessfinanzierer erhält für die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits im Fall des Obsiegens der von ihm unterstützten Partei einen beträchtlichen Teil des erstrittenen Betrages (ca. 30 - 50 %).
Das Vertragsverhältnis besteht allein zwischen dem Kläger und dem Prozessfinanzierer. Der den Fall bearbeitende Rechtsanwalt ist alleine von der Partei beauftragt. Allerdings verpflichtet er sich auch gegenüber dem Prozessfinanzierer, diesen umfassend zu informieren. Dafür wird er vom Prozessversicherer auch gesondert vergütet.
|
|
|