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Prozessgericht
Prozessgericht

Gericht, bei dem ein bestimmter Rechtsstreit anhängig ist oder durch eine Prozesshandlung anhängig gemacht werden soll.

Im Zivilprozessrecht ist beispielsweise bestimmt, dass das Prozessgericht zuständig ist für:

die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 117, 119 ZPO)
die Beweisaufnahme (§ 355 ZPO)
die Zwangsvollstreckung, soweit es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt (§§ 887 bis 890, 893 ZPO)
Das Prozessgericht ist zu unterscheiden vom Vollstreckungsgericht.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Amtsgericht (AG)
Anhängigkeit
Gericht der Hauptsache
Gerichtsstand
Landgericht (LG)
Oberlandesgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Rechtshängigkeit/ Verwaltungsprozess
Rechtshängigkeit/ Zivilprozess
Vollstreckungsgericht
Zivilprozess
Zuständigkeit/ örtlich
Zuständigkeit/ sachlich
Zuständigkeit/ instanziell

Norm:

§ 117 ZPO
§ 260 ZPO
§ 355 ZPO
§ 887 ZPO


 
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