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Raub
Raub

Raub ist ein Eigentumsdelikt, dessen Straftatbestand vorliegt, wenn der Täter

vorsätzlich,

rechtswidrig

und schuldhaft

durch eine Nötigung des Opfers

diesem eine bewegliche Sache

mittels Gewalt oder Drohung

in der Absicht wegnimmt

sich diese rechtswidrig zuzueignen.

Er wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Er wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn er sich eines schweren Raubes (z.B. wenn er mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges einen Raub begeht) strafbar gemacht hat.

Verursacht der Täter durch den Raub den Tod eines Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

siehe hierzu auch:

Norm:

§ 249 StGB
§ 250 StGB
§ 251 StGB


 
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