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Rechtsbehelf
Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein von der Rechtsordnung zugelassenes verfahrensrechtliches Mittel, mit welchem eine behördliche, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, angefochten werden kann.

Der Beschwerte kann damit im Falle einer für ihn ungünstigen Entscheidung sein Recht weiter verfolgen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Rechtsmittel
Einspruch
Widerspruch/ Verwaltungsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung


 
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