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Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist eine gerichtliche oder behördliche Belehrung über fristgemäß einzureichende Rechtsbehelfe.

Sie ist insbesondere vorgeschrieben bei:

Haftbefehlen,
Verwaltungsakten von Bundesbehörden
und Widerspruchsbescheiden.
Praxistipp:
Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so kann der Betroffene binnen eines Jahres nach Bekanntgabe mit einem Rechtsbehelf vorgehen.



 
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