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Rechtspfleger
Rechtspfleger

Ein Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Dienstes, der die Aufgaben der Rechtspflege selbständig wahrnimmt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind ein Vorbereitungsdienst von 3 Jahren als Rechtspflegeranwärter und die danach bestandene Rechtspflegerprüfung.

Der Aufgabenkreis des Rechtspflegers ist im Rechtspflegergesetz bezeichnet und umfasst u.a.:

Vereinssachen,
Vormundschaftssachen,
Nachlasssachen,
Zwangsvollstreckung,
Zwangsversteigerung,
Familien- und Unterhaltssachen,
Handels- und Grundbuchsachen,
das Mahnverfahren.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Beamte


 
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