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Rechtsverordnung
Rechtsverordnung

Rechtsverordnungen sind Gesetze, die von Organen der Exekutive (z.B. Regierung, Minister) ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage und im Rahmen einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden.

Merkmal der Verordnung ist, dass der Verordnungsgeber von einer ihm vom Bund oder von einem Land übertragenen Ermächtigung Gebrauch gemacht hat. Dieses ermächtigende Bundes- oder Landesgesetz muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnungsermächtigung hinreichend genau bezeichnen. Die Verordnungen müssen unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Normsetzungsverfahrens erlassen werden.

Das Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer anzuwendenden Rechtsverordnung zu überprüfen.

Die Rechtsverordnung ist rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält oder mit sonstigem höherrangigem Recht unvereinbar ist.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Bestimmungen der Verordnung darf insbesondere nicht gegen:

das Recht der Europäischen Gemeinschaft,
die Grundrechte,
das Verhältnismäßigkeitsprinzip
und den Gleichheitssatz
verstoßen.

Praxistipp:
Auswirkungen hat die Entscheidung dabei jedoch nur auf den jeweiligen Prozess, durch sie wird die Rechtsverordnung nicht nichtig.



 
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