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Regelbetragsverordnung
Regelbetragsverordnung

Die Regelbetragsverordnung dient als Rechtsquelle zur Bestimmung der Höhe des gesetzlich geschuldeten Kindesunterhalts.

Die Regelbetragsverordnung geht von einem geringen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen aus und läßt die Tatsache verschiedener Einkommensstufen völlig unberücksichtigt.

Daher werden in der Praxis die Beträge der Regelbetragsverordnung nur bis zu einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 1.230 EUR angewandt.
Ist das Nettoeinkommen höher, richtet sich der zu zahlende Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die im Anhang zur Regelbetragsverordnung dargestellt ist.
Der Düsseldorfer Tabelle ist der Prozentsatz des Regelbetrags zu entnehmen, der damit den jeweilig zu zahlenden Unterhalt festlegt.


 
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