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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Regelungsanordnung |
Regelungsanordnung
Eine Regelungsanordnung ist eine Form der einstweiligen Anordnung und dient im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der vorläufigen Begründung oder Erweiterung einer Rechtsposition.
Die Regelungsanordnung erfolgt damit zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis um durch schnelles gerichtliches Handeln wesentliche Nachteile für den Antragsteller abzuwenden.
Im Antrag auf Erlass der Anordnung muss der Antragsteller den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund glaubhaft machen.
Der Anordnungsanspruch ist identisch mit dem im Hauptsacheverfahren geltend zu machenden Anspruch.
Der Anordnungsgrund ist gegeben wenn die vorläufige Regelung zur Abwehr wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus sonstigen Gründen notwendig ist.
Die tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchs müssen glaubhaft gemacht werden, d.h. wahrscheinlich gemacht worden sein, z.B. durch eidesstattlich Versicherung oder durch Zeugenbeweis.
Die Entscheidung über die einstweilige Anordnung ergeht als Gerichtsbeschluss. Das Gericht hat dabei einen großen Spielraum zur Regelung und zur Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten. Eine unmittelbare gerichtliche Verpflichtung anderer Personen als des Antragsgegners durch die Regelungsanordnung ist ausgeschlossen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einstweilige Anordnung
Gericht der Hauptsache
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht |
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