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Schadensersatz
Schadensersatz

Schadensersatz bedeutet allgemein der Ausgleich eines Schadens, der einer Person durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist.

Sogenannte primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar durch das schädigende Ereignis, z.B. Beschädigung von Eigentum.


Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht, z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Auftrag/ Schadensersatzpflicht
Haftungsbeschränkungen
HWS-Schleudertrauma
Kaufvertrag/ Schadensersatzpflicht
Kausalität
Mangelfolgeschaden
Miete/ Schadensersatzpflicht des Vermieters
Mitverschulden
Rechtsanwaltshaftung
Schadensersatz/ psychischer Schaden
Schadensersatz/ vertaner Urlaub
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Schenkung/ Schadensersatzpflicht
Untersuchungshaft
Werkvertrag/ Gewährleistung und Schadensersatz

Norm:

§ 280 BGB
§ 823 BGB


 
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