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Schadensersatz/ vertaner Urlaub
Schadensersatz/ vertaner Urlaub

Das deliktische Schadensersatzrecht gewährt dem Geschädigten grundsätzlich keinen Ausgleich für nutzlos in Anspruch genommene Urlaubstage.

Der beeinträchtigte Genuss des Urlaubs ist kein Vermögensschaden. Wurde der Geschädigte während seines Urlaubs beispielsweise in seiner Gesundheit beschädigt, kann er nach Deliktsrecht keinen Schadensersatz für die nutzlos in Anspruch genommenen Tage verlangen.

Der vertane Urlaub des Geschädigten kann aber bei einem deliktischen Schadensersatzanspruch grundsätzlich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes als Rechnungsposten berücksichtigt werden.

Etwas anders gilt bei Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzungen, insbesondere dem Reisevertrag. Hier kann ein derartiger Schadensersatzanspruch unter Umständen bestehen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Reisevertrag/ Rechte des Reisenden
Schadensersatz

Ratgeber:

Pauschalreisen Teil 1
Pauschalreisen Teil 2
Pauschalreisen Teil 3


 
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