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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Scheidung |
Scheidung
Eine Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch ein Urteil.
Ist die eheliche Lebensgemeinschaft zerrüttet und eine Fortsetzung der Ehe auch nicht mehr zu erwarten, kann die Ehe nach der gesetzliche Trennungszeit auf Antrag geschieden werden.
Grundsätzlich muss das Ehepaar mindestens ein Jahr lang getrennt "von Tisch und Bett" gelebt haben. Es kann aber ausreichen, wenn das Trennungsjahr bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vollendet sein wird.
Bei einer einjährigen Trennungszeit ist die Zustimmung des anderen Ehepartners zu dem Scheidungsantrag erforderlich.
Eine Ehe kann ausnahmsweise trotz einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Nach einer Trennungszeit von drei Jahren wird die Ehe auch gegen den etwaigen Willen eines Ehegatten geschieden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Ehegattenunterhalt
Versorgungsausgleich
Unbenannte Zuwendungen
Gütertrennung
Gütergemeinschaft
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Ehevertrag
Ratgeber:
Streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Norm:
§ 1564 BGB |
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