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Scheidungsverbund
Scheidungsverbund

Regelung in der Zivilprozessordnung für Scheidungsverfahren.

Bei dem sogenannten Scheidungsverbund werden Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ehescheidung stellen - Folgesachen -, mit der Ehescheidung zusammen verhandelt und entschieden.

Zu den Folgesachen gehören, z.B.

der Versorgungsausgleich,
Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht,
die aus der Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
Regelungen nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
und die Regelung über die elterliche Sorge über das gemeinschaftliche Kind.
Auf Antrag eines der beiden Ehegatten trennt das Gericht die Folgesachen hinsichtlich der elterlichen Sorge, des Umgangs und der Herausgabe an den anderen Elternteil von dem Verfahren ab.


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Ehegattenunterhalt
Versorgungsausgleich

Ratgeber:

Einvernehmliche Scheidung
Streitige Scheidung

Norm:

§ 623 ZPO


 
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