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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Schmerzensgeld |
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist die finanzielle Entschädigung. Sie steht dem Geschädigten gegen den Schädiger für einen erlittenen Nichtvermögensschaden zu.
Wird eine Gesundheits- oder Körperverletzung oder eine Freiheitsentziehung begangen, besteht neben dem Schadensersatzanspruch auch der Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen, Sorgen oder Beeinträchtigung der Lebensfreude.
Der Schmerzensgeldanspruch hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.
Er ist übertragbar und auch vererblich.
Praxistipp:
Ein unbestimmter Klageantrag auf Schmerzensgeld ist ausnahmsweise zulässig, sofern der Kläger eine Mindestsumme des begehrten Schmerzensgeldes angibt und die konkrete Bezifferung in das Ermessen des Gerichts stellt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
HWS-Schleudertrauma
Kausalität
Mitverschulden
Schadensersatz
Schadensersatz/ psychischer Schaden
Verkehrsunfall/ Personenschaden |
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