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Schmerzensgeld
Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist die finanzielle Entschädigung. Sie steht dem Geschädigten gegen den Schädiger für einen erlittenen Nichtvermögensschaden zu.

Wird eine Gesundheits- oder Körperverletzung oder eine Freiheitsentziehung begangen, besteht neben dem Schadensersatzanspruch auch der Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen, Sorgen oder Beeinträchtigung der Lebensfreude.

Der Schmerzensgeldanspruch hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion.

Er ist übertragbar und auch vererblich.

Praxistipp:
Ein unbestimmter Klageantrag auf Schmerzensgeld ist ausnahmsweise zulässig, sofern der Kläger eine Mindestsumme des begehrten Schmerzensgeldes angibt und die konkrete Bezifferung in das Ermessen des Gerichts stellt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

HWS-Schleudertrauma
Kausalität
Mitverschulden
Schadensersatz
Schadensersatz/ psychischer Schaden
Verkehrsunfall/ Personenschaden


 
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