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Schwerbehinderte/ Vorstellungsgespräch
Schwerbehinderte/ Vorstellungsgespräch

Ein schwerbehinderter Bewerber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vorstellungsgespräch die Schwerbehinderung ungefragt zu offenbaren.

Fragt der Arbeitgeber jedoch nach einer anerkannten Schwerbehinderung im Sinne des IX. Sozialgesetzbuches (SGB), so muss der Bewerber die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Eine nicht der Wahrheit entsprechende Anwort berechtigt grundsätzlich zur Anfechtung des Arbeitsvertrages.

Praxistipp:
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nicht angfechten, wenn die Schwerbehinderung offensichtlich war.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Anfechtung von Willenserklärungen
Schwerbehinderte
Vorstellungsgespräch

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


 
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