Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Selbsthilfe/ erlaubte
Selbsthilfe/ erlaubte

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs mit privaten Mitteln.

Sie ist grundsätzlich gesetzlich nicht gestattet, da die Gefahr der "Selbstjustiz" besteht.

Ausnahmsweise ist sie jedoch in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig:

Kann staatliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden oder droht die Gefährdung der Verwirklichung eines Anspruchs, dürfen die Selbsthilfehandlungen vorgenommen werden, z.B. Wegnahme einer Sache oder Festnahme eines Verpflichteten.
Zur Sicherung seines Vermieterpfandrechts darf der Vermieter die Entfernung der Sachen verhindern und die Sachen in Besitz nehmen, wenn der Mieter auszieht.
Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Verbotene Eigenmacht ist jede ohne Gestattung vorgenommene Beeinträchtigung des Besitzes (z.B. Abzäunung eines Grundstückteils, Beschädigung der Sache).
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Rechtfertigungsgründe im Strafgesetzbuch
Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht

Norm:

§ 229 BGB


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker