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Softwareüberlassungsverträge
Softwareüberlassungsverträge

Bei der Einordnung von Softwareüberlassungsverträgen ist wie folgt zu unterscheiden:

Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn Standardprogramme gegen ein festes Entgelt überlassen werden. Wird mit der Soft- auch Hardware (z.B. ein Computer) verkauft, liegt ebenfalls ein Kaufvertrag vor.
Ein Werkvertrag liegt vor, wenn der Software-Ersteller die Software selbst erstellt und hierfür allenfalls vom Auftraggeber Vorgaben erhält (Individualsoftware).
Ein Werkvertrag liegt auch bei gemeinsamen Software-Erstellungsverträgen (beide Vertragspartner arbeiten mit) vor, sofern der Software-Ersteller die alleinige Verantwortung für die Projektentwicklung hat.
Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn die Vertragsparteien gemeinsam die Projektleitung übernehmen.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Dienstvertrag
Kaufvertrag
Werkvertrag/ Gewährleistung und Schadensersatz


 
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