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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Softwareüberlassungsverträge |
Softwareüberlassungsverträge
Bei der Einordnung von Softwareüberlassungsverträgen ist wie folgt zu unterscheiden:
Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn Standardprogramme gegen ein festes Entgelt überlassen werden. Wird mit der Soft- auch Hardware (z.B. ein Computer) verkauft, liegt ebenfalls ein Kaufvertrag vor.
Ein Werkvertrag liegt vor, wenn der Software-Ersteller die Software selbst erstellt und hierfür allenfalls vom Auftraggeber Vorgaben erhält (Individualsoftware).
Ein Werkvertrag liegt auch bei gemeinsamen Software-Erstellungsverträgen (beide Vertragspartner arbeiten mit) vor, sofern der Software-Ersteller die alleinige Verantwortung für die Projektentwicklung hat.
Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn die Vertragsparteien gemeinsam die Projektleitung übernehmen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Dienstvertrag
Kaufvertrag
Werkvertrag/ Gewährleistung und Schadensersatz |
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