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Stiftung von Todes wegen
Stiftung von Todes wegen

Eine Stiftung von Todes wegen wird

durch Erbvertrag
oder Testament mit dem Eintritt des Erbfalls errichtet.
Der Stifter kann damit bestimmte Ziele auch noch nach seinem Tod verwirklichen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erbvertrag
Testament
Vorerbe
Stiftung

Ratgeber:

Erbvertrag

Norm:

§ 83 BGB


 
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