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| Subordinationsrechtlicher Vertrag |
Subordinationsrechtlicher Vertrag
Ein subordinationsrechtlicher Vertrag bildet eine Unterform eines öffentlich-rechtlichen Vertrags.
In einzelnen Gesetzen ist die Befugnis der Verwaltung zum Abschluss eines subordinationsrechtlichen Vertrages ausdrücklich festgelegt.
Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach den für alle öffentlich-rechtlichen Verträge geltenden Vorschriften, d.h. der Abschluss eines Verwaltungsvertrages ist zulässig wenn Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Das Erfordernis ist bereits erfüllt wenn Rechtsvorschriften eine andere Handlungsweise vorschreiben.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz unterteilt die Arten der subordinationsrechtlichen Verträge in Austauschverträge und Vergleichsverträge, wobei die Unterteilung nicht abschließend ist und auch andere Formen denkbar sind.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Koppelungsverbot
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Verpflichtungsvertrag/ Verwaltungsrecht
Willenserklärung/ Verwaltungsrecht |
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