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Taschengeld
Taschengeld

Der "Taschengeldparagraf" besagt, dass ein Vertrag mit einem Minderjährigen wirksam sein kann, obwohl er nur als beschränkt geschäftsfähig gilt. Der Vertrag ist immer dann wirksam, wenn der Minderjährige seine Verpflichtung aus dem Vertrag aus seinen eigenen Mitteln erfüllen kann. D.h. wenn er etwas kauft, muss der Kaufpreis von seinem Taschengeld zahlbar sein, also CDs, Bücher etc.

Solange der Minderjährige seine Pflicht mit Mitteln erfüllen kann, die ihm seine gesetzlichen Vertreter zur freien Verfügung überlassen haben, kann er das Geschäft ohne Zustimmung wirksam abschließen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Geschäftsfähigkeit
Minderjährigenhaftungsbeschränkung


 
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