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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Teilzeit-Wohnrecht |
Teilzeit-Wohnrecht
Nutzungsrecht an einer Ferienwohnanlage.
In speziellen Teilzeit-Wohnrechteverträgen räumt ein Unternehmer einem Verbraucher das Recht ein, ein Wohngebäude zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Gegen Zahlung eines Gesamtpreises wird dieses Recht für die Dauer von mindestens drei Jahren eingeräumt. Der Nutzungszeitraum muss genau bestimmt werden.
Praxistipp:
Verfügt der Vertragspartner, bei dem das Teilzeit-Wohnrecht besteht, über einen Bestand von mehreren Wohngebäuden, dann kann das Recht auch darin bestehen, die Nutzung eines Wohngebäudes jeweils aus diesem Bestand zu wählen.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 481 BGB |
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