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Tierschutz
Tierschutz

Gesetzlich verankerter Zweck des Tierschutzes ist, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen.

Niemand darf daher einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zur Erreichung dieses Zweckes enthält das Tierschutzgesetz Vorschriften über:

die Haltung von Tieren,
das Töten von Tieren,
Tierversuche,
sowie über die Zucht
und den Handel mit Tieren.
Das Tierschutzgesetz sieht bei Zuwiderhandlungen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für denjenigen vor, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Tierhalterhaftung/ Nutztier

Ratgeber:

Tierhalterhaftung Teil 1
Tierhalterhaftung Teil 2

Norm:

§ 1 TierSchG


 
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