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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand, der dem Schutz dessen dient, der durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde.
Ein Unfallbeteiligter macht sich strafbar, wenn er sich entfernt, ohne dass er seiner Feststellungspflicht nachgekommen ist oder wenn er die Wartepflicht und die Nachholungspflicht verletzt hat.
Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen des Einzelfalls zur Verursachung des Unfalls unabhängig von seiner Schuld beigetragen hat.
Der Unfallbeteiligte entfernt sich dann vom Unfallort, wenn er den unmittelbaren Unfallbereich verlassen hat.
Praxistipp:
Die Dauer der Wartepflicht richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und den Maßstäben der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit. Hierbei kommt es unter anderem auf Zeit, Ort und Schwere des Unfalls, Verkehrsdichte sowie die Höhe des Fremdschadens an.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Obliegenheit
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3
Norm:
§ 142 StGB |
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