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Unionsbürgerschaft
Unionsbürgerschaft

Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt.

Die Unionsbürgerschaft ist eine echte europäische Bürgerschaft, die eine Reihe von Rechten und Pflichten für die Bürger der Union einschließt.

Allerdings soll die nationale Staatsbürgerschaft durch die Unionsbürgerschaft nicht ersetzt werden, die mit der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Mitgliedstaates verbundenen Rechte und Pflichten sollen vielmehr um die Rechte der Unionsbürgerschaft ergänzt werden.

Die Unionsbürgerschaft soll vor allem die politische Teilnahme der Bürger an der EG-Politik gewährleisten. Schließlich sind die EG-Bürger zwar immer mehr durch die Maßnahmen der EG betroffen, aber die eigene Teilnahme an demokratischen Prozessen findet hauptsächlich in ihren Heimatländern statt und nicht in der EG. Diese Diskrepanz gilt es zu überbrücken.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Europäische Union


 
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