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Unlauterer Wettbewerb/ Abmahnung
Unlauterer Wettbewerb/ Abmahnung

Sofern gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird, kann unter Umständen eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Hierin wird der Abgemahnte aufgefordert, dass wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen.

Inhaltlich sollte eine Abmahnung

das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten konkret beschreiben
unter Fristsetzung eine Unterlassungserklärung verlangen
und bei Zuwiderhandlungen gerichtliche Schritte androhen.
Praxistipp:
Die Kosten der - rechtmäßigen - Abmahnung (meist Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe) sind von dem abgemahnten Betrieb zu übernehmen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abmahnverein
Unlauterer Wettbewerb
Werbung/ irreführende
Werbung/ vergleichende
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Ratgeber:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 1
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 2


 
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