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Unterhalt
Unterhalt

Folgende Personengruppen haben bei Unterhaltsbedürftigkeit einen Unterhaltsanspruch:

Unterhaltsanspruch auf Grund Verwandtschaft (Verwandte in gerader Linie)
Unterhaltsanspruch auf Grund Ehe
Unterhaltsanspruch der Mutter des nicht ehelichen Kindes gegen den Vater
Vorausetzung ist jedoch immer, dass der Unterhaltsgläubiger bedürftig und der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist.

Bei Angehörigenunterhalt verlangen die Sozialämter Auskunft über das Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen. Dabei können auch die Einkommen mitverdienender Familienangehöriger abgefragt werden. Die Behörde kann die Auskunft auch durch Zwangsgelder erzwingen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Mangelfallberechnung
Trennungsunterhalt
Unterhalt/ nachehelicher
Vorsorgeunterhalt

Ratgeber:

Einvernehmliche Scheidung
Streitige Scheidung


 
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