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Unterhaltsberechnungsmethoden
Unterhaltsberechnungsmethoden

Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei eigener Erwerbstätigkeit des Unterhaltsbedürftigen wurden verschiedene Berechnungsmethoden entwickelt, die sich danach unterscheiden, ob der Unterhaltsbedürftige auch während der Ehe vollerwerbstätig war, höchstens einer Halbtagsbeschäftigung nachging oder sich ausschließlich um den Haushalt gekümmert hat.

Bei der sogenannten Differenzmethode haben beide Ehegatten während der Ehe aus einer vollen Erwerbstätigkeit Einkünfte erzielt.

Zur Berechnung des Unterhalts ist das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten abzuziehen.

Der Unterhaltsanspruch beträgt dann 3/7 der Differenz beider Einkommen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Mangelfallberechnung
Unterhalt/ nachehelicher
Unterhaltsvorschuss
Trennungsunterhalt
Vorsorgeunterhalt

Ratgeber:

Einvernehmliche Scheidung
Streitige Scheidung


 
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