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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Unterhaltsvorschuss |
Unterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussgesetz sichert den Mindestunterhalt für bis zu 12-Jahre alten Kinder allein erziehender Elternteile, wenn die unterhaltspflichtige Person den Unterhalt nicht oder nur schleppend und unregelmäßig zahlt.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt durch die Landkreisjugendämter.
Mit der Zahlung geht ein eventuell bestehender Unterhaltsanspruch des Kindes in der Höhe der Zahlung auf den Landkreis über.
Voraussetzung für die Gewährung ist, dass der das Kind betreuende Elternteil allein erziehend ist und das Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhält.
Heiratet der Elternteil, entfällt der Anspruch; ein Zusammen leben mit einem Dritten schadet nicht.
Sozialhilfe ist dem Unterhaltsvorschuss gegenüber nachrangig.
Praxistipp:
Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend für höchstens einen Monat geltend gemacht werden. Der Anwalt muss einen Mandanten, der ihn am Ende eines Monats aufsucht, auf diese Möglichkeit hinweisen.
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