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Unternehmer
Unternehmer

Zivilrecht:

Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Wer nicht Unternehmer ist, ist Verbraucher.

Selbständige und Gewerbetreibende können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein.

Für die Unterscheidung zwischen kommt allein auf den Zweck des jeweiligen Handelns an.
Als Unternehmer muss der berufliche Zweck im Vordergrund stehen, wobei jedwede nebenberufliche Tätigkeit ausreicht.
Auch Freiberufler, Handwerker und Landwirte sind gegebenenfalls Unternehmer, ebenso Kleingewerbetreibende ohne Eintragung ins Handelsregister und Unternehmen des öffentlichen Rechts (öffentliche Schwimmbäder, öffentliche Versorgungsbetriebe).

Auf die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es nicht an. Es reicht, dass er am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet.

Wer nur eigenes Geld verwaltet und anlegt ist kein Unternehmer (z. B. Geldanlage in Mietshäusern).

Die Trennung ist für eine Vielzahl verbraucherschützender Vorschriften von Bedeutung, die in den vergangenen Jahren innerhalb des Zivilrechts, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschaffen wurden.

Ausgehend vom Recht der Europäischen Union ist der Verbraucherschutz zu einem wesentlichen Schutzprinzip des deutschen Schuldrechts geworden.
Dem Unternehmer wird eine überlegene Rechtsstellung zuerkannt, vor der Verbraucher Schutz bedürfen.

Wichtig: Nicht jeder Unternehmer führt rechtlich gesehen ein Unternehmen.

Im Werkvertragsrecht kommt dem Begriff des Unternehmers eine vom oben beschriebenen allgemeinen Begriff abweichende und streng zu trennende Bedeutung zu.

Unternehmer ist dabei nur der Hersteller eines vertraglich vereinbarten Werkes.
Er ist zur Schaffung und Ablieferung des Werkes im Austausch gegen die geschuldete Vergütung verpflichtet.

Steuerrecht:

Im Steuerrecht ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes). Er ist umsatzsteuerpflichtig.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Europäische Union
Gewerbe
Juristische Person
Personengesellschaft
Umsatzsteuer
Unternehmen
Verbraucher
Werkvertrag/ Allgemein
Zivilrecht

Norm:

§ 14 BGB
§ 631 BGB
§ 2 UStG


 
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