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Unternehmerpfandrecht
Unternehmerpfandrecht

Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, d.h. es bedarf keiner vertraglichen Absprache, sondern entsteht - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - automatisch.

Der Unternehmer hat:

für alle vertraglichen Forderungen
ein gesetzliches Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers
bis der Besteller seinen Verpflichtungen (meist die Bezahlung) nachgekommen ist
und er im Besitz der Sachen ist.
Beispiele für ein Unternehmerpfandrecht sind (sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind):

Werkunternehmer an dem zur Reparatur übergebenen Wagen,
Juwelier an der zur Reparatur übergebenen Uhr,
Änderungsschneider an dem zur Änderung übergebenen Anzug.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Pfandrecht
Vermieterpfandrecht
Werkunternehmerpfandrecht

Norm:

§ 647 BGB


 
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