Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Urkunde
Urkunde

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung.

Öffentliche Urkunden sind solche, die von einer Behörde in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind.

Dazu gehören vor allem:

notariell beurkundete Erklärung,
Urteile,
Vernehmungsprotokolle,
Zustellungsurkunden.
Private Urkunden sind dagegen alle anderen, nicht öffentlichen Urkunden, auch wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist.

Echt ist eine Urkunde, wenn sie auch tatsächlich von der Person stammt, die die Urkunde nach ihrem Inhalt, insbesondere nach der Unterschrift, ausgestellt hat.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Beweismittel
Urkundenprozess
Urkundenbeweis
Urkundenfälschung


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker