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Verbot von Vereinen
Verbot von Vereinen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine verboten werden.

Solche Verbotsgründe sind:

wenn der Vereinszweck oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft,
wenn der Vereinszweck oder seine Tätigkeit sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder
gegen Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Mit der Abschaffung des Religionsprivilegs durch das Antiterrorgesetz wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um extremistisch religiöse Vereine verbieten zu können.

Mit dem Verbot ist häufig auch die Beschlagnahme des Vereinsvermögens verbunden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Beschlagnahme

Norm:

§ 3 VereinsG


 
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