Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.

Verkehrssicherungspflichtig ist,

wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält
oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann
oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.
Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen nicht erwartet, dass er die Gefahrenquelle gegen alle denkbaren Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren treffen, die durch eine gewöhnliche bzw. bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.

Bei Gewerbebetrieben wird der Inhalt der zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten durch die Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert. Ein Verstoß gegen die Vorschriften indiziert immer ein Verschulden.

Die Verkehrssicherungspflicht kann auch auf Dritte Personen übertragen werden. Dem ursprünglich Verkehrssicherungspflichtigen öbliegt dann aber eine Kontrollpflicht.

Praxistipp:
Die auf Anwohner übertragene Streupflicht bei Schneefall und Glatteisbildung besteht nicht während anhaltendem Schneefall. Sie setzt auch nicht unmittelbar mit dem Ende des Schneefalls, sondern erst nach einer angemessenen Wartezeit (ca. eine halbe Stunde) ein, in der der Verpflichtete überprüfen kann, ob sich der Schneefall fortsetzen wird.



 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker