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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Verkehrsunfall/ Personenschaden |
Verkehrsunfall/ Personenschaden
Der Schädiger hat dem Geschädigten alle Gesundheitsschäden zu ersetzen, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind.
Dazu gehören auch Schäden, die dem Geschädigten erst durch Dritte zugefügt wurden, sofern sie dem Schädiger ursächlich zugerechnet werden können.
Ursächlich sind alle Schäden, die nicht durch einen gänzlich ungewöhnlichen Lauf der Dinge eintreten. Als gewöhnlich sind solche Ereignisse zu beurteilen, die noch innerhalb des allgemeinen Lebensrisikos liegen, z.B. haftet der Schädiger auch für die Schäden, die der bereits Betroffene auf dem Weg zum Krankenhaus durch einen Verkehrsunfall erleidet.
Der Schädiger hat für alle verletzungsbedingten Folgen einzustehen. Auch anlagebedingte Verletzungsfolgen, die bei einem gesunden Menschen nicht oder nicht in dem Ausmaß eingetreten wären, sind dem Schädiger zuzurechnen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abrechnung auf Neuwagenbasis
Fahrzeugführer/ Haftung
HWS-Schleudertrauma
Mitverschulden
Nutzungsausfallentschädigung
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3 |
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