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Verleumdung
Verleumdung

Eine Verleumdung begeht, wer

trotz besseren Wissens
über einen anderen
eine unwahre Tatsache
behauptet oder verbreitet,
die geeignet ist, den anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden.
Die Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wurde die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

siehe hierzu auch:

Norm:

§187 StGB


 
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