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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Vorfälligkeitsentschädigung |
Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist die bei Festzinskrediten mit vertraglich vereinbarter Laufzeit vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlende Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrages.
Der Anspruch des Darlehensnehmers auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung besteht, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an der Vertragsbeendigung geltend machen kann. Ein solches liegt vor bei z. B.:
einer Ehescheidung von Miteigentümern,
einem Umzug,
einer Überschuldung
oder Arbeitslosigkeit.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach den Nachteilen, die dem kreditgebenden Institut durch die vorzeitige Kreditablösung entstehen und liegt hauptsächlich in dem Zinsverlust.
Praxistipp:
Kreditinstitute dürfen eine Gebühr für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erheben.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Darlehen |
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