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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Vorsorgeunterhalt |
Vorsorgeunterhalt
Hat ein geschiedener Ehegatte einen Anspruch auf Unterhalt (wegen Betreuung eines Kindes, wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechens oder wegen Erwerbslosigkeit) oder steht dem geschiedenen Ehegatten ein Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen zu, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie verminderter Erwerbsfähigkeit. Dieser Anspruch ist der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt.
Der Vorsorgeunterhalt dient dem Ausgleich der Nachteile, die der Unterhaltsberechtigte dadurch erlitten hat, dass er wegen ehebedingten Behinderungen seiner Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt nachgehen konnte.
Der Vorsorgeunterhalt ist zweckgebunden und wird zu den Aufwendungen zur Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinzugerechnet. Er kann zugebilligt werden ab Beginn des Monats in dem das Scheidungsverfahren rechtshängig wird.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Trennungsunterhalt
Unterhalt/ nachehelicher
Ratgeber:
Streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Norm:
§ 1361 BGB |
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