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Warenzeichen
Warenzeichen

Warenzeichen ist ein Schutzrecht für bestimmte Symbole oder Schriftzüge, die ein Unternehmen benutzt, um ihr Produkt unverwechselbar zu machen.

Die Bezeichnung einer Ware wird "Warenmarke" (ältere Bezeichnung ist Warenzeichen) und die Bezeichnung einer Dienstleistung "Dienstleistungsmarke" genannt.

Ein Warenzeichen kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Eintragung in das Markenregister angemeldet werden.

Nachdem das angemeldete Zeichen auf Schutzfähigkeit geprüft wurde, wird es eingetragen.

Das Warenzeichen kann ein Wort oder ein Bild sein oder aus Wort und Bild (Kombination) zusammengesetzt sein.

Es kann aber auch eine Ton- bzw. Frequenzfolge sein - Hörzeichen.

Die Schutzdauer eines Warenzeichens beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag, und sie kann beliebig oft durch Einzahlen einer Gebühr um diesen Zeitraum verlängert werden.

Nach der Eintragung kann der Inhaber eines früheren Zeichens innerhalb drei Monate Widerspruch erheben, wenn sein früheres Zeichen identisch oder ähnlich (verwechslungsfähig) ist und für identische oder ähnliche Waren angemeldet wurde.

Der Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens kann durch den Verkauf einer Lizenz dem Lizenznehmer die Benutzung seines Warenzeichens gestatten.

Neben dem Warenzeichen gibt es als noch weitere gewerbliche Schutzrechte wie z. B. das Patent, das Gebrauchsmuster, das Geschmacksmuster und die Urheberrechte.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Lizenz
Marke
Patent


 
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